Weiterer Rückschlag für das Projekt Gateway Basel Nord

3. Februar 2020
Weiterer Rückschlag für das Projekt Gateway Basel Nord

Weiterer Rückschlag für das umstrittene Projekt Gateway Basel Nord mit Hafenbecken 3. Mit Entscheid vom 21. Januar 2020 ist das Bundesgericht einer Beschwerde von Swissterminal gefolgt und stellt fest: Die Schweizerischen Rheinhäfen haben die Rechte von Swissterminal verletzt. Das Bundesgericht hebt den gegenteiligen Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft als Vorinstanz auf. Damit dürfte sich die Realisierung des Gateway-Projektes weiter verzögern.

Im Zusammenhang mit ihren Plänen zur Realisierung des umstrittenen Grossprojektes eines trimodalen Terminals – Gateway Basel Nord – verzichteten die Schweizerischen Rheinhäfen auf öffentliche Ausschreibungen. Gleichzeitig verweigerten sie der privaten Swissterminal AG, die heute ebenfalls im Rheinhafen in Kleinhüningen tätig ist und diesen Standort infolge Kündigung durch die Rheinhäfen im Jahr 2029 verlieren wird, die Ausfertigung einer beschwerdefähigen Verfügung zum Verzicht auf die Ausschreibungen.

Swissterminal führte dagegen Beschwerde. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft stellte sich mit Entscheid vom 20. Februar 2019 allerdings hinter die Rheinhäfen und wies die Swissterminal-Beschwerde ab. Darauf gelangte Swissterminal an das Bundesgericht.

Urteil des Kantonsgerichts aufgehoben
Mit Entscheid vom 21. Januar 2020 hat das Bundesgericht die Beschwerde von Swissterminal jetzt gutgeheissen und den Entscheid der Vorinstanz aufgehoben. Das Bundesgericht weist die Schweizerischen Rheinhäfen an, das Ersuchen von Swissterminal gemäss den bundesgerichtlichen Erwägungen neu zu beurteilen. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft wird vom Bundesgericht dazu verpflichtet, die im Zusammenhang mit seinem Urteil vom Februar 2019 vorgenommen Kosten- und Entschädigungsfolgen, die damals zu Lasten von Swissterminal festgesetzt wurden, neu festzulegen.

Gleichzeitig müssen die Schweizerischen Rheinhäfen für das bundesgerichtliche Verfahren Swissterminal eine Partei-Entschädigung von insgesamt 4‘000 Franken entrichten.

Zweiter positiver Entscheid innert kurzer Zeit
Mit dem jüngsten Bundesgerichtsentscheid wurde das Vorgehen der Rheinhäfen und der Gateway-Betreiber innert kurzer Zeit schon zum zweiten Mal gerichtlich gerügt. Bereits im Oktober 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht Swissterminal in einer anderen Beschwerde Recht gegeben. Das Bundesverwaltungsgericht stellte damals fest, dass Swissterminal bei der Frage der Finanzierung des Gateway-Projektes zu Unrecht nicht angehört und somit in seinen Rechten übergangen wurde. Auch in dieser Sache muss das Verfahren von Grund auf neu angesetzt werden.

Swissterminal ist Marktführerin
Die Swissterminal Holding AG ist Schweizer Marktführerin beim Umschlag von Containern im internationalen Güterverkehr mit der Schweiz. Das 1972 gegründete Unternehmen betreibt am Hauptsitz in Frenkendorf (BL) sowie in Zürich-Niederglatt, Basel-Birsfelden, Basel-Kleinhüningen und Liestal (BL) insgesamt fünf leistungsfähige Containerterminals. Diese verfügen über direkte Anbindungen an Europas grösste Containerhäfen in Rotterdam und Antwerpen sowie an die Häfen südlich der Alpen in La Spezia, Genua, Ravenna und Triest. Seit Januar ist mit DP World einer der weltweit grössten Betreiber von Containerterminals mit 44% am Aktienkapital der Swissterminal Holding AG beteiligt.