Vereinfachung des Zollveranlagungsverfahrens

22. Juni 2020

Swissterminal führt für seine Standorte Frenkendorf, Basel und Birsfelden zum 01. Juli 2020 ein neues Zollverfahren ein, um den neuen Vorgaben der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) zu entsprechen. Um die Zollabfertigungsverfahren zu vereinfachen, verlangen diese neuen Vorschriften des EZV, dass eine schriftliche Erklärung für die Freigabe und Abtransport von Ladeeinheiten ausgefüllt wird.

Als Schweizer Marktführer für Containerterminalservices setzen wir diese neue Regelung erstmals ein. In Zukunft müssen auch alle anderen relevanten Anbieter dasselbe Verfahren anwenden.

Wie funktioniert das neue Zollverfahren?

Swissterminal gibt zukünftig die Ladeeinheiten aufgrund einer schriftlichen Freigabeerklärung des Kunden zum Abtransport frei. Diese Freigabeerklärung vereinheitlicht den Prozess für alle Teilnehmer. Zudem werden Verzögerungen in der Weiterleitung aufgrund Unklarheiten eliminiert. Mit dem Freigabedokument können auch mehrere Ladeeinheiten gleichzeitig freigegeben werden.

Wer muss eine Freigabeerklärung abgeben?

Freigabe über EDI-Schnittstelle

Die direkte Freigabe über EDI-Schnittstelle zu Swissterminal bleibt davon unberührt, sofern diese von der zuständigen Kontrollzollstelle bewilligt wurde.

Formloses Verschieben

Zur Beauftragung dieser Form der Weiterleitung benötigt es eine schriftliche Freigabeerklärung des zugelassenen Empfängers.

Weiterleitung von Sendungen im gemeinsamen Versandverfahren (Transitweiterleitung)

Zur Beauftragung dieser Form der Weiterleitung benötigt es ebenfalls eine schriftliche Freigabeerklärung des zugelassenen Empfängers. Sollte diese Form der Weiterleitung regelmässig ausgeführt werden, kann auch eine entsprechende Vollmacht an Swissterminal erteilt werden.

Folgende Bedingungen sind dabei zu berücksichtigen:

  • Ein gültiges Versandbegleitdokument ist vorhanden und wird vom LKW-Fahrer mitgeführt.
  • Allfällig angebrachte Zollverschlüsse und das Äussere der Transportmittel sind unversehrt und stimmen mit den Angaben in den Transitdokumenten überein.
  • Leere Transportmittel enthalten keine Waren.
  • Der Warenführer kennt die einzuhaltenden Zollbestimmungen im Versandverfahren.

Sie kennen einen zugelassenen Empfänger (ZE) oder sind selbst ZE und möchten in Frenkendorf weiterhin Verzollungen durchführen?

Melden Sie sich bitte proaktiv bei customs@swissterminal.com mit dem Betreff «ZO Swissterminal Basel/Birsfelden/Frenkendorf» und mit Ihrem Auszug aus der ZE/ZV Liste vom Zoll.

Ab wann gilt das neue Verfahren?

Ab dem 01. Juli 2020 werden Freigaben ausschliesslich mit dem neuen Freigabedokument erfolgen.