Vorerst keine Bundesmillionen für Gateway Basel Nord

17. Oktober 2019
No federal millions for Gateway Basel Nord for the time being
Picture Credits: Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer.

Rückschlag für Gateway Basel Nord. Der Bundesbeitrag von CHF 83 Mio. an das umstrittene Grossprojekt beim Basler Rheinhafen wird bis auf Weiteres nicht ausbezahlt. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen den Finanzierungsentscheid des Bundes gutgeheissen und den Entscheid zur Neubeurteilung an das Bundesamt für Verkehr zurückgewiesen.

In einer Medienmitteilung teilte das Bundesamt für Verkehr im Juli 2018 mit, der Bund werde sich mit Investitionsbeiträgen von CHF 83 Millionen an den Kosten der ersten Etappe des umstrittenen Grossterminals Gateway Basel Nord beteiligen. Die Gesamtkosten für diese erste Bauetappe – den Bau eines neuen bimodalen Terminals für den Containerverlad zwischen Strasse und Schiene – belaufen sich laut den Projektinitianten auf CHF 130 Mio. In einem zweiten Schritt soll die Anlage dann zu einem trimodalen Terminal – inklusive Rheinschifffahrt – erweitert werden. Neben dem Bund möchte sich auch die Regierung des Kantons Basel-Stadt mit insgesamt CHF 115 Mio. an den Kosten zur Realisierung des geplanten Hafenbeckens 3 beteiligen.

Allerdings ist die ganze Finanzierungskonstruktion jetzt grundsätzlich in Frage gestellt. Mit Entscheid vom 8. Oktober 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde von Swissterminal AG gegen die Bundesbeiträge für Gateway Basel Nord gutgeheissen und das Geschäft zur Neubeurteilung an das Bundesamt für Verkehr zurückgewiesen. Die ebenfalls im Containerumschlag tätige Swissterminal AG – ein privates Familienunternehmen – befürchtet, durch das hoch subventionierte Gateway-Projekt aus dem Markt verdrängt zu werden. „Da werden mit Steuermillionen vom Staat ungleiche Spiesse geschaffen“, kritisiert Swissterminal-Chef Roman Mayer: „Wenn Gateway kommt, ist der Wettbewerb weg.“

Das Bundesverwaltungsgericht rügt in seinem Urteil, dass das Bundesamt bei seinem Finanzierungsentscheid für Gateway Basel Nord der Firma Swissterminal AG und allfälligen weiteren Unternehmen, die davon direkt betroffen sind, im Verfahren die Parteirechte verweigerte. Damit wurde Swissterminal AG unter anderem auch die Möglichkeit vorenthalten, sich zu den Investitionsbeiträgen des Bundes und dem zu subventionierenden, marktfeindlichen Projekt zu äussern. Jetzt muss das Bundesamt für Verkehr das ganze Geschäft neu beurteilen, wobei Swissterminal angemessen in den Entscheid einzubeziehen sind.

Darum ist das Gateway-Projekt so umstritten!

  • Mit > CHF 200 Mio. Staatsgeldern werden massive Überkapazitäten geschaffen (bei ungefähr gleichbleibender Nachfrage).
  • Das mit Millionen-Subventionen finanzierte Grossprojekt zerstört die bisherigen privaten Marktstrukturen. Die privaten Anbieter werden vom Markt verdrängt.
  • Die GBN-Befürworter argumentieren Verlagerung Strasse=>Schiene sowie künftiger Nachfrage-Entwicklung mit falschen Zahlen und streuen der Bevölkerung Sand in die Augen.
  • GBN führt zu markanter Mehrbelastung der Bevölkerung (Mehrverkehre, Luft, Lärm, Gefahrgutrisiko).
  • GBN zerstört wertvollen (und geschützten) Natur- und Lebensraum. Ein für die gesamte Schweiz wichtiger Artenkorridor, der im Bundesinventar für Trockenwiesen und -weiden (TWW) aufgeführt und als Biotop von nationaler Bedeutung ausgewiesen ist, geht verloren.
  • Der bestehende dezentrale und privatwirtschaftlich getragene Terminalmarkt verfügt über grosse Reservepotenziale, die heute mangels Nachfrage brach liegen (Stichworte: Einführung von Zwei- oder Dreischicht-Betrieb; technisches Innovationspotenzial).